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​ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisschule Daniel Schwarz (im weiteren als TDS bezeichnet).

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Vertragsabschluss, Geltungsbereich, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule Daniel Schwarz geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der TDS kommt nach mündlicher/schriftlicher Anmeldung durch unsere mündliche/schriftliche Bestätigung zustande. Die TDS ist in der Annahme eines Auftrages frei. Bei Zustandekommen des Vertrages gelten die AGB der TDS als anerkannt. Die TDS ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

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Training

Die TDS bietet  Einzel-, Gruppen-, Leistungs-, Mannschaftstrainings an und Tenniscamps. Eine genaue Leistungsübersicht findet sich auf unserer Website unter www.tennisschule-schwarz.at

Die TDS teilt die Unterrichts-Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Dabei versucht die TDS auf die Wünsche der Kunden  nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Die TDS bemüht sich jedoch Kundenwünschen bestmöglich zu entsprechen, diese sind seitens des Kunden schriftlich mitzuteilen.

Bei Bedarf kann die Einteilung auch nach Trainingsbeginn noch verändert werden. Dies betrifft sowohl die Gruppenzusammenstellung als auch die Gruppengröße. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Bei geänderten Gruppengrößen sind eventuell anfallende Preisunterschiede seitens der TDS (bei Hinzukommen eines zusätzlichen Spielers) bzw. des Kunden (bei Ausfall eines Spielers) auszugleichen.

Die TDS behält sich Einteilung und Benennung des Trainers, ebenso das Recht eines Trainerwechsels während eines laufenden Trainings oder Kurses vor.

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Dauer der Trainingseinheit

Die Dauer der Trainingseinheit beträgt je nach gebuchter Einheit 45, 60, 90 oder 120 Minuten 

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Preise/Zahlungen

Die Preise sämtlicher Dienstleistungen sind immer aktuell unter www.tennisschule-schwarz.at ersichtlich. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Sämtliche Preise der TDS sind freibleibend, unverbindlich und jederzeit abänderbar.

Sämtliche Kurse, Blöcke, Trainerstunden oder sonstigen Dienstleistungen der TDS sind im Vorhinein zur Gänze zu bezahlen.

Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils zu Kurs-, Trainings- oder Dienstleistungsbeginn oder spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

In Sonderfällen können mit der TDS Teilzahlungen auf Kurskosten vereinbart werden, die vereinbarten Zahlungstermine sind seitens des Kunden genau einzuhalten sonst erlischt die Teilzahlungsvereinbarung.

Bei einer Zahlungsverzögerung von mehr als 14 Tagen, ist die Tennisschule berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 6% Rechnung zu stellen.

Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen, insbesondere auch vorprozessuale anwaltliche Mahnkosten  zu ersetzen. Pro Mahnung durch die TDS stellt diese dem Kunden Mahnbearbeitungs-und Portokosten in Rechnung.

Sollte ein Spieler seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 21 Tagen nachgekommen sein, behält sich die TDS das Recht vor, den Spieler bis zur Einzahlung vom Training auszuschließen. In diesem Falle entfällt bei Leistungs- und Gruppentrainings die Leistungsverpflichtung der TDS, aber der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen.

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Stornierung/Ausfall von Trainingseinheiten

Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss dies der Kunde unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Training mitteilen. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der TDS, während der Anspruch auf Trainingsentgelt (im Folgenden immer inklusiver der anfallenden Platzmiete) für die TDS erhalten bleibt.

Bei Einzeltraining ist eine Absage bis 24 Stunden vor dem Trainingstermin möglich. Bei Absage unter 24 Stunden wird das komplette Trainingshonorar inkl. Platzmiete verrechnet.

Kunden, die an einem Training oder einer Dienstleistung in einer Gruppe teilnehmen (2 oder mehr Personen) können von ihnen versäumte Stunden weder zu einem anderen Termin kostenlos nachholen, noch erhalten sie nachträglich eine Teilrückerstattung des Kaufpreises oder eine Gutschrift eines Teilbetrages, wenn die von ihnen versäumte Unterrichtsstunde(n) mit anderen Mitgliedern der Trainingsgruppe abgehalten wurde. Dies gilt auch, wenn der einzelne Kunde 24 Stunden oder früher absagt. Sollten alle Mitglieder der Trainingsgruppe 24 Stunden vor Trainingsbeginn geschlossen absagen, dann ist eine kostenlose Verschiebung der abgesagten Trainingseinheit möglich.

Bei längerem Ausfall eines Kunden (ab 4 Wochen) auf Grund einer Verletzung, Krankheit o.ä. kann gegen Vorlage eines ärztlichen Atests eine Vereinbarung getroffen werden, um die bereits bezahlten und nicht konsumierten Trainingseinheiten gutzuschreiben.

Nichtstattfindende Trainingseinheiten aufgrund von Verhinderung eines Trainers oder Nichtbespielbarkeit der Plätze werden nachgeholt.

Muss das Training wegen widriger Wetterverhältnisse nach einer Trainingszeit von mindestens 30 Minuten abgebrochen werden, so gilt die Trainingseinheit als vollständig konsumiert.

Rabatte oder Sonstige Gutschriften werden auf zukünftige Leistungen angerechnet und werden nicht in bar abgelöst.

Für die Stornierung von Feriencamps gelten folgende Regeln:

Ab 14 Tage bis 7 Tage vor Campbeginn: 20%

Ab 6 Tage bis 3 Tage vor Campbeginn: 30%

Ab dem 3. Tag vor Campbeginn: 50%

Wenn der Kunde dem Camp fernbleibt ohne dem Veranstalter davon Mitteilung zu machen. In diesem Fall ist 100% des Campbeitrages zu entrichten.

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Aufsichtspflicht bei Minderjährigen Kindern

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit (bei Feriencamps je nach Programm inklusive ausgeschriebene Betreuungszeiten, sofern diese gebucht und bezahlt wurden).

Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr Kind vor bzw. nach dem Training nahtlos gewährleistet ist. Sie müssen ihre Kinder informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und dass sie den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Die TDS übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

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Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe oder einem Training auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

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Gesundheit/Eigenverantwortung

Der Kunde versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem sportlichen Training teilzunehmen. Er tut dies auf eigene Verantwortung. Sowohl gesundheitliche Probleme vor dem Training als auch gesundheitliche oder konditionelle Probleme, die während des Trainings auftreten, ist er verpflichtet diese dem Trainer sofort mitzuteilen.

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Haftung

Die Haftung der TDS für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit, die Trainingsstätte sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die TDS haftet nicht für Verletzungen oder Unfälle, die einem Kunden im Zuge der vertragsgemäßen Erfüllung der Dienstleistung zustoßen. Für Schäden, die von Personen, mit denen die TDS nicht in einem Vertragsverhältnis steht, verursacht werden, übernimmt die TDS keine Haftung.

Der Kunde haftet für von ihm verursachte Beschädigungen an dem von der TDS leihweise zur Verfügung gestelltem Trainingsmaterial. Der Kunde haftet auch für jegliche Schäden gegenüber der Tennisschule oder deren Kunden, die von ihm oder von ihm mitgenommenen dritten Personen oder Tieren verursacht werden.

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Gewährleistung

Beanstandung wegen mangelhafter und oder fehlender Leistung der TDS oder etwaigen entstandenen Schäden an Personen oder während einer Trainingseinheit sind innerhalb von 72 Stunden nach dieser Trainingseinheit schriftlich an die Tennisschule zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung der TDS als genehmigt.

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Datenschutz

Siehe unsere Datenschutzerklärungen auf https://www.tennisschule-schwarz.at/info-1


Datenspeicherung

Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.

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Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Wien sowie das österreichische Recht vereinbart.

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Schlussbestimmung

Mit der Teilnahme am Training gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt.

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